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Die Studienprogramme Bachelor und Master (siehe Studienordnung) sehen zwei Typen von schriftlichen Arbeiten vor:
Schriftliche Arbeit Typ A (3 ECTS)
Kleine Hausarbeit im Umfang von 10–12 Seiten zu je 2'200 Zeichen. Das Thema der Arbeit kann Einzelfragen einer besuchten Lehrveranstaltung vertiefen; genauso sind aber in Vereinbarung mit den Dozierenden auch Themen möglich, die im besuchten Lehrangebot nicht zur Sprache kamen. Ziel ist die Zusammenfassung und wissenschaftliche Bearbeitung eines konkreten Sachverhalts in einer Form, die sich nicht an den Zwecken einer bestimmten Lehrveranstaltung orientiert.
Schriftliche Arbeit Typ B (6 ECTS)
Grosse Hausarbeit im Umfang von 20–25 Seiten zu je 2'200 Zeichen. Das Thema der Arbeit kann Einzelfragen einer besuchten Lehrveranstaltung vertiefen; genauso sind aber in Vereinbarung mit den Dozierenden auch Themen möglich, die im besuchten Lehrangebot nicht zur Sprache kamen. Ziel ist die Zusammenfassung und wissenschaftliche Bearbeitung eines konkreten Sachverhalts in einer Form, die sich nicht an den Zwecken einer bestimmten Lehrveranstaltung orientiert und über den Bezug auf entsprechende Sekundärliteratur hinaus eigenständige Forschungspositionen zur Darstellung bringt.
Hinweise zur Gestaltung finden sich in den Richtlinien.